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   LG Berlin, 20.11.2007 - 102 O 208/07   

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LG Berlin, 20.11.2007 - 102 O 208/07 (https://dejure.org/2007,40701)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.11.2007 - 102 O 208/07 (https://dejure.org/2007,40701)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. November 2007 - 102 O 208/07 (https://dejure.org/2007,40701)
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  • OLG Köln, 10.01.2005 - 6 W 117/04

    Vertretungsauftrag im Abmahnverfahren ohne Vollmacht für Zustellungen

    Auszug aus LG Berlin, 20.11.2007 - 102 O 208/07
    b) Die Anzeige der Bevollmächtigung muss allerdings über das Abmahnverfahren hinausreichen, da die bloße Bestellung eines Rechtsanwalts für das Abmahnverfahren nicht zu der Annahme berechtigt, eine Zustellung im nachfolgenden Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung könne entweder ausschließlich oder zumindest auch an den anwaltlichen Vertreter bewirkt werden (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2005, 143).
  • KG, 13.05.1994 - 1 W 1913/93

    Festsetzung der Kosten eines gerichtlichen Vergleichs; Anforderungen an die

    Auszug aus LG Berlin, 20.11.2007 - 102 O 208/07
    Voraussetzung hierfür ist, dass die vertretene Partei dem Gegner vor Absendung der einstweiligen Verfügung die Bevollmächtigung und die Person des Prozessbevollmächtigten zu hinreichend sicherer Kenntnis gebracht hat (vgl. OLG Köln, GRUR 2001, 456; KG, NJW 1994, 3111).
  • OLG Köln, 20.12.2000 - 6 U 131/00

    Verfahrensrecht: Wahrung der Vollziehungsfrist

    Auszug aus LG Berlin, 20.11.2007 - 102 O 208/07
    Voraussetzung hierfür ist, dass die vertretene Partei dem Gegner vor Absendung der einstweiligen Verfügung die Bevollmächtigung und die Person des Prozessbevollmächtigten zu hinreichend sicherer Kenntnis gebracht hat (vgl. OLG Köln, GRUR 2001, 456; KG, NJW 1994, 3111).
  • OLG Dresden, 13.05.2003 - 11 W 586/03

    Zustellung; Mangel; Heilung; Kenntnis

    Auszug aus LG Berlin, 20.11.2007 - 102 O 208/07
    Nach anderer Auffassung ist eine Heilung von Zustellungsmängeln auch bei Beschlussverfügungen möglich, da allein maßgeblich sei, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 189 ZPO vorliegen und aus diesem Grunde dem im Streitfall erkennenden Gericht kein Ermessen eingeräumt sei (so Anders, a.a.O., 206; Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 57 Rz. 40; Köhler, a.a.O., Rz. 3.64 f. zu § 12 UWG; OLG Dresden, NJW-RR 2003, 1721, 1722).
  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus LG Berlin, 20.11.2007 - 102 O 208/07
    Durch eine Parteizustellung wird dieser Wille hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht (vgl. BGH, WRP 1989, 514, 517).
  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 244/00

    Ersatzzustellung in einer Wohngemeinschaft

    Auszug aus LG Berlin, 20.11.2007 - 102 O 208/07
    Der Empfänger muss auch in die Lage versetzt werden, sich von der Authentizität des ihm zugegangenen gerichtlichen Verbots zu überzeugen (vgl. auch Gloy, a.a.O., § 99 Rz. 20), was erst dann der Fall ist, wenn er es tatsächlich "in die Hand bekommen hat, (so BGH, NJW 2001, 1946, 1948).
  • OLG Hamm, 05.09.1989 - 4 U 150/89

    Vollziehungsfrist

    Auszug aus LG Berlin, 20.11.2007 - 102 O 208/07
    Sinn der Vollziehung ist die Klarstellung, dass der Titelgläubiger von dem Titel so, wie er erwirkt worden ist, auch Gebrauch machen will (vgl. OLG Hamm, GRUR 1989, 931, 932).
  • OLG Celle, 07.05.1997 - 13 U 37/97
    Auszug aus LG Berlin, 20.11.2007 - 102 O 208/07
    Ist der Schuldner allerdings anwaltlich vertreten, hat die Zustellung gemäß § 172 ZPO von Anwalt zu Anwalt an den Prozessbevollmächtigten zu erfolgen (vgl. OLG Celle, GRUR 1998, 77).
  • BGH, 05.02.1992 - XII ZB 6/92

    Rechtliche Wirkungen des Unterbleibens einer Zustellung eines

    Auszug aus LG Berlin, 20.11.2007 - 102 O 208/07
    Zum einen bestand diese Unsicherheit im Zeitpunkt der Beantragung der einstweiligen Verfügung offensichtlich (noch) nicht, da die Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners in der Antragsschrift als solche benannt waren, Zum anderen ist die Vermittlung der Kenntnis im Sinne des § 172 ZPO an keine bestimmte Form gebunden, so dass selbst eine nur aus den Umständen ersichtlihe Unterrichtung und Verlautbarung genügt (vgl. BGH, FamRZ 1992, 665; MünchKomm/Wenzel, a.a.O., Rz. 5 zu § 172 ZPO).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 19 U 36/04

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung: Heilung eines Zustellungsmangels durch

    Auszug aus LG Berlin, 20.11.2007 - 102 O 208/07
    Für den erforderlichen tatsächlichen Zugang reicht es aber nicht aus, dass der Empfänger lediglich über den Inhalt des Zustellungsstücks unterrichtet wird (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 361, 362).
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